1. GELTUNG: Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufsbedingungen, die integrierter Bestandteil jedes mit dem Kunden zustande gekommenen Vertrages und jeder an den Kunden gerichteten Willenserklärung sind. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, dies auch dann nicht, wenn wir diesen in weiterer Folge nicht gesondert widersprechen sollten. Wir weisen darauf hin, dass es unseren Mitarbeitern verboten ist, von diesen Bedingungen abweichende Zusagen zu machen. Mündliche oder telefonische Erklärungen sind nur dann verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

2. MATERIAL: Allfällige Farb- und Strukturunterschiede zwischen Massivholz, furnierten, Naturstein, Keramik, Echtlack und Kunststoffoberflächen sind materialbedingt und natürlich. Genauso sind geringfügige Farb- und Strukturunterschiede bei Metallen, Leder und Stoffen möglich. Die Pflege- und Betriebsanleitungen werden bei Lieferung übergeben und sind vom Kunden unbedingt zu beachten. Bei Fehlen einer Anleitung verpflichtet sich der Kunde, dies umgehend zu reklamieren.

3. PLANUNGEN: Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Planungen und sonstige Unterlagen stellen unser alleiniges Eigentum dar. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Ermächtigung weder kopiert noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Diese Unterlagen sind auf unser Verlangen unverzüglich zurückzugeben. Pläne dienen zur Orientierung und können nicht alle Details maßstabsgetreu und originalgetreu wiedergeben. Technische und konstruktive Abweichungen sind jedenfalls möglich. Stellt der Kunde Pläne bei oder macht er Maßangaben, haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht deren Unrichtigkeit offenkundig oder Naturmaß vereinbart worden ist. Erweist sich eine Anweisung des Kunden als offenkundig unrichtig, werden wir Ihn davon unverzüglich verständigen und ihn um entsprechende Weisung ersuchen. Bei nicht rechtzeitiger Weisung treffen den Kunden neben den bis dahin aufgelaufenen Kosten auch die Verzugsfolgen.

4. BESTELLTE WARE: Sollten bestellte Waren aus Gründen, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, nicht mehr lieferbar sein, werden wir den Kunden benachrichtigen und uns um Abhilfe bemühen. Der Kunde hat vorgeschlagene Alternativen zu akzeptieren, soweit ihm die Abweichung von der ursprünglichen Bestellung zumutbar und damit keine Kostensteigerung verbunden ist. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt.

5. LIEFERZEITEN: Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass kein Fixtermin vereinbart wurde.  Unvorhergesehene Umstände, die von der H4 DAN nicht zu vertreten sind, wie höhere Gewalt, Ein- und Ausfuhrbeschränkungen, Streiks und Aussperrungen, Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Energieknappheit, Mangel an Transportmitteln und ähnliche Umstände, auch wenn sie beim Vorlieferanten eintreten, verlängern die bekanntgegebene voraussichtliche Lieferfrist angemessen, mindestens um die Dauer der Behinderung. Die H4 DAN wird den Kunden darüber unverzüglich in Kenntnis setzen. Aus der Verlängerung der Lieferzeit kann der Kunde keine wie immer gearteten Schadensersatzansprüche herleiten, solange die H4 DAN nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zu vertreten hat.

6. MONTAGE UND SONSTIGE TÄTIGKEITEN: Die Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung sind im Verkaufspreis nicht inkludiert, außer diese sind im Vertrag ausdrücklich schriftlich festgehalten. Andernfalls gilt: Einbau und sonstige Montagearbeiten werden von uns zu den jeweils anwendbaren Regiekosten für Arbeits- und Wegzeit (pro Mann und Stunde) gesondert verrechnet. Der Kunde bestätigt uns durch Unterfertigung des Montagenachweises die ordnungsgemäße Durchführung dieser Arbeiten. Alle sich im Zuge der Montage ergebenden zusätzlichen Leistungen werden nachträglich verrechnet. Wir führen dabei keinerlei Elektro-, Gas- und Wasseranschlüsse durch. Geräte werden lediglich eingebaut, jedoch nicht angeschlossen. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass der Zugang zum und der Montageplatz selbst frei ist. Die Entfernung von Gegenständen in diesen Bereichen ist keinesfalls vom Auftrag umfasst. Sollten dennoch diesbezügliche Arbeiten vom Montagepersonal durchgeführt werden, erfolgt dies gegen Verrechnung, wobei Schadenersatzansprüche aufgrund einer mangelhaften Durchführung solcher Arbeiten ausgeschlossen sind, sofern uns nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist.

7. VERZUG MIT DER ANZAHLUNG: Bestehen nach Annahme der Bestellung begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit/Kreditwürdigkeit des Kunden, was insbesondere dann der Fall ist, wenn eine vereinbarte Anzahlung trotz 8-tägiger Nachfristsetzung nicht vollständig geleistet wird, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl entweder sofortige Barzahlung des gesamten Auftragswertes oder angemessene Sicherheitsleistung vor Lieferung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Wir können neben dem Ersatz der bereits erfolgten Aufwendungen ohne Schadensnachweis auch 30 % der vereinbarten Brutto- Auftragssumme oder nach unserer Wahl Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens begehren.

8. ANNAHMEVERZUG UND STORNO: Nimmt der Kunde die Ware nicht ab, sind wir nach unserer Wahl zu Vertragserfüllung oder Schadenersatz von 30 % des Brutto-Kaufpreises berechtigt, dies ungeachtet der Möglichkeit, einen etwaigen höheren Schaden geltend zu machen. Gleiches gilt, wenn der Kunde vor der Bereitstellung der Ware unberechtigt vom Auftrag zurücktritt. Ruft der Kunde auf Abruf bestellte Ware nicht ab, sind wir berechtigt, vom ersten der auf den Abruftermin folgenden Woche an Lagerkosten in der Höhe von täglich 0,1 % des Brutto-Kaufpreises zu verlangen. Die obige Regelung zum Annahmeverzug bleibt davon unberührt.

9. EIGENTUMSVORBEHALT: Wird der Kaufgegenstand vor Bezahlung ausgefolgt, bleibt dieser bis zur vollständigen Bezahlung inklusive aller Nebengebühren in unserem Eigentum. Dem Kunden ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung über die Vorbehaltsware untersagt. Er hat diese ab Übernahme gegen Feuer-, Einbruch- und Wasserschäden zu versichern und die Ansprüche aus diesen Versicherungen bis zum Erlöschen des Eigentumsvorbehalts an uns abzutreten. Sind Waren in mehreren Verträgen verkauft, gelten diese Kaufverträge bezüglich des Eigentums-vorbehalts als einheitlicher Vertrag, sodass das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren erst mit der Bezahlung des in den verschiedenen Verträgen vereinbarten Gesamtkaufpreises auf den Kunden übergeht. Der Eigentumsvorbehalt gilt ausdrücklich auch für verbaute und mit einer festen Substanz verbundene Einrichtungsgegenstände. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, die in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände ohne gerichtliche Entscheidung in Verwahrung zu nehmen, freihändig zu verkaufen und uns aus dem Erlös in der Form zu befriedigen, dass dieser unter Anrechnung sämtlicher Unkosten und Spesen des Verkaufs auf unsere Restforderung angerechnet wird, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist. Wir sind aber nach Setzung einer angemessenen Nachfrist auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware nach erfolgtem Rücktritt weiterzuverkaufen. Für diesen Fall sind wir auch zur Verrechnung eines pauschalen Schadenersatzes in der Höhe von 30 % des Rechnungsbetrages oder aber nach unserer Wahl des tatsächlich entstandenen Schadens berechtigt.

10. SCHADENERSATZ: Alle Fälle von Vertragsverletzungen (Mängel, verspätete Lieferung etc) und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, sind in diesen Bedingungen abschließend geregelt. Wir haften nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz unsererseits entstanden sind. Dies gilt sowohl für Mangel- als auch für Mangelfolge- und sonstige Vermögensschäden sowie für Ansprüche aus vorvertraglichem Verhalten sowie hinsichtlich aller – auch nachwirkenden – Schutz-, Sorgfalts- und Aufklärungspflichten. Weiters gilt dies für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie Produktionsausfall, Nutzungsverlust, Verlust von Aufträgen, Regressforderungen von Kunden, entgangener Gewinn sowie für alle anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Bei Verbrauchergeschäften gelten diese Haftungsbeschränkungen nicht für Personenschäden und nicht für Schäden an Sachen, die zur Bearbeitung übernommen wurden. Produkthaftungsansprüche außerhalb des PHG BGBl 1988/99 werden ausgeschlossen

11. GEWÄHRLEISTUNG/VERTRAGSANFECHTUNG: Für Verbrauchergeschäfte gelten die gesetzlichen Regelungen. Diese ergänzend wird vereinbart, dass wir eine angemessene Verbesserungsfrist von 8 Wochen in Anspruch nehmen können und dass nicht wesentliche Nachlieferungen und Nacharbeiten den Kunden bis zur Erledigung dieser Arbeiten zum Einbehalt von 3 % der Auftragssumme berechtigen. Durch Unterfertigung des Montagenachweises bestätigt der Kunde das Fehlen solcher Mängel, die im Zuge ordnungsgemäßer Untersuchung erkennbar gewesen wären. Außerhalb der Verbrauchergeschäfte gilt Folgendes: Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn eine schriftliche Mängelrüge binnen 5 Tagen ab Übernahme bei uns eingelangt ist. Die Weitergabe der Ware an Dritte gilt als vorbehaltslose Annahme der Ware. Alle Reklamationen müssen genau umschrieben sein. Verspätet erhobene und allgemein gehaltene Reklamationen werden nicht anerkannt. Wir haften nicht für Schäden, die im Zusammenhang mit der Verwendung oder Verarbeitung der gelieferten Ware entstehen sollten, oder dafür, dass die gelieferte Ware für die vom Käufer in Aussicht genommenen besonderen Zwecke geeignet ist, es sei denn, diese Zwecke sind Vertragsinhalt geworden. Auf Verlangen hat der Kunde das beanstandete Produkt auf seine Kosten unverzüglich zurückzusenden. Rücksendungen werden jedoch nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung angenommen, anderenfalls die Annahme verweigert wird. Unserer Gewährleistungsverpflichtung kommen wir nach unserer Wahl durch Verbesserung, gänzlichen oder teilweisen Austausch der Ware oder durch Preisminderung nach. Das Recht zur Wandlung des Vertrages ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen sind sämtliche sonstigen Rechte zur Aufhebung des oder zum Rücktritt vom Vertrag (zB wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfte).

12. GARANTIEZUSAGEN: Sofern wir Garantien zugesagt haben, gelten diese nur bei sachgemäßer Verwendung der Produkte, insbesondere fachgerechter Montage und ordnungsgemäßer Pflege. Von der Garantiezusage sind Abnützungen jeder Art ebenso wenig erfasst wie Beschädigungen. Für von Herstellern zugesagte Garantien gelten deren Garantiebedingungen.

13. PREISANPASSUNG: Preissteigerungen bei Material und Löhnen können dem Kunden frühestens 12 Monate nach Vertragsabschluss weiter verrechnet werden. In diesem Fall wird H4 DAN die Grundlagen für eine Preiserhöhung klar, eindeutig und nachvollziehbar darlegen.

 

zu Beachten als Kunde : Silikonfugen sind Wartungsfugen und sollten in der Regel nach ca. ein bis zwei Jahren geprüft und erneuert werden.

Bänder-Laden  und Zubehör sollten alle Jahre gewartet werden !

 

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